Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Steuerklassenwechsel bei Scheidung |
| Gefragt am 28.02.2011 12:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. zu 1.) Die Steuerklasse III berücksichtigt die Stuervorteile durch die Zusammenveranlagung von Ehegatten. Die Zusammenveranlagung kann gewählt werden ,wenn die Voraussetzungen Ehe und dauerndes Zusammenleben an nur einem Tag im betreffenden Jahr erfüllt sind. Sie können daher auch für 2010 eine Zusammenveranlagung beantragen. Dann müssen zumindest nicht wegen Wechsel auf die getrennte Veranlagung Steuern nachgezahlt werden. zu 2.) Ja, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie einen Tag in diesem Jahr zusammengelebt haben, können Sie die Zusammenveranlagung letztmalig für 2011 beantragen. Für 2012 wird der Nachweis hinsichtlich des scheidungsrechtlichen Trennungsjahres schwierig, aber nicht unmöglich. zu 3.) Diese Frage ist grundsätzlich zu offen, um in einer Online-Beratung erörtert zu werden. Die steuerliche Behandlung der Ehescheidung orientiert sich an den tatsächlichen Gegebenheiten. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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