Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Steuer bei Heirat |
| Gefragt am 09.01.2011 14:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)
Lieber Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Da Ihre Frau in 2011 nach Deutschland zieht und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wird, ist für das ganze Jahr 2011 die Splittingtabelle anzuwenden. Das Einkommen (Arbeitslohn) Ihrer Frau ist in Russland steuerpflichtig und wird hier von der Besteuerung freigestellt (Art 15 DBA Russische Förderation). Die Versteuerung in Russland muss in Deutschland nachgewiesen werden. Diese Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Ihrer Ehefrau unterliegen dem so genannten Progessionsvorbehalt (§32 b EStG)). Die Einkünfte fliessen also in die Bemessung Ihres Einkommensteuersatzes ein, ohne selber einkommensteuerpflichtig zu sein. Für 2009 müssten Sie noch den Freibetrag für Alleinerziehende erhalten, da die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung (Splittingtabelle) noch nicht vorliegen. Ihre Frau ist noch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ich hoffe, dass ich mit den Angaben weiterhelfen konnte. Gerne biete ich Ihnen meine Unterstützung bei Erstellung der Einkommensteuererklärungen an. Mit freundlichen Grüßen Katja Kiehne Steuerberaterin Master of Business Consulting (M.BC.) Dipl.-Finanzwirtin (FH) Tel.: 0160/94653007
Nachfrage Rückantwort |
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