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Steuer bei Heirat

Gefragt am 09.01.2011
14:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172

 

Hallo,
ich bin alleinerziehender Vater und habe nun am 31.12.2010 in Russland geheiratet. Die Anerkennung der Ehe hier in Deutschland und auch die Familienzusammenführung wird nun beantragt und sollte bis ca. April durch sein.
Meine Frau hat auch eine Tochter arbeitet derzeit noch in ihrer Firma in Russland, verdient dort aber nur ca.10000 Rubel (ca. 230€) im Monat.
Was bedeutet die Heirat steuerlich für uns und worauf muss man achten da meine Frau und ihre Tochter ja 2010 und wohl auch noch bis Ende März 2011 in Russland sein werden.

Ist es auch in diesem Fall so, dass wir das ganze Jahr 2010 nach Splittingtabelle versteuert werden ?
Wie ist ihr Einkommen in Russland dabei zu behandeln/anzugeben und wie ist es mit dem Freibetrag für Alleinerzeihende den ich 2009 ja noch geltend gemacht habe ?
Worauf muss man sonst noch achten ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.01.2011
14:31 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 09.01.2011 17:21 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172

Antwort unseres Experten

Lieber Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da Ihre Frau in 2011 nach Deutschland zieht und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wird, ist für das ganze Jahr 2011 die Splittingtabelle anzuwenden.

Das Einkommen (Arbeitslohn) Ihrer Frau ist in Russland steuerpflichtig und wird hier von der Besteuerung freigestellt (Art 15 DBA Russische Förderation) ...



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