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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Steuer bei Heirat

Gefragt am 09.01.2011 14:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Hallo,
ich bin alleinerziehender Vater und habe nun am 31.12.2010 in Russland geheiratet. Die Anerkennung der Ehe hier in Deutschland und auch die Familienzusammenführung wird nun beantragt und sollte bis ca. April durch sein.
Meine Frau hat auch eine Tochter arbeitet derzeit noch in ihrer Firma in Russland, verdient dort aber nur ca.10000 Rubel (ca. 230€) im Monat.
Was bedeutet die Heirat steuerlich für uns und worauf muss man achten da meine Frau und ihre Tochter ja 2010 und wohl auch noch bis Ende März 2011 in Russland sein werden.

Ist es auch in diesem Fall so, dass wir das ganze Jahr 2010 nach Splittingtabelle versteuert werden ?
Wie ist ihr Einkommen in Russland dabei zu behandeln/anzugeben und wie ist es mit dem Freibetrag für Alleinerzeihende den ich 2009 ja noch geltend gemacht habe ?
Worauf muss man sonst noch achten ?

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Antwort

Beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne (Profil ansehen)

Lieber Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Honorareinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da Ihre Frau in 2011 nach Deutschland zieht und hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wird, ist für das ganze Jahr 2011 die Splittingtabelle anzuwenden.

Das Einkommen (Arbeitslohn) Ihrer Frau ist in Russland steuerpflichtig und wird hier von der Besteuerung freigestellt (Art 15 DBA Russische Förderation). Die Versteuerung in Russland muss in Deutschland nachgewiesen werden. Diese Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Ihrer Ehefrau unterliegen dem so genannten Progessionsvorbehalt (§32 b EStG)). Die Einkünfte fliessen also in die Bemessung Ihres Einkommensteuersatzes ein, ohne selber einkommensteuerpflichtig zu sein.

Für 2009 müssten Sie noch den Freibetrag für Alleinerziehende erhalten, da die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung (Splittingtabelle) noch nicht vorliegen. Ihre Frau ist noch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Ich hoffe, dass ich mit den Angaben weiterhelfen konnte. Gerne biete ich Ihnen meine Unterstützung bei Erstellung der Einkommensteuererklärungen an.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kiehne
Steuerberaterin
Master of Business Consulting (M.BC.)
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Tel.: 0160/94653007

Nachfrage
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort, sie gehen leider nur auf die Jahre 2009 und 2011 ein, aber was ist mit 2010 ?
2009 ist klar, auch 2011 ist mir klar.
Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Die Eheschlisesung war ja im Jahr 2010, wenn auch am letzten Tag dem 31.12.2010.

Was ist dann also mit:

Veranlagung nach Splittingtabelle in 2010 ?
Abzugsbetrag für Alleinerziehende in 2010 ?

unter Berücksichtigung dass meine Frau aus Russland stammt und aufgrund behördlicher Vorgaben (Visa Familienzusammenführung) erst im März 2011 nach Deutschland ziehen kann.

Vielen Dank nochmal !!!!!!!!!!

Rückantwort
Vielen Dank für den Hinweis, da hatte sich ein Tippfehler eingeschlichen :-(. Ich bitte um Entschuldigung.

Anstelle der 2009 soll da natürlich die 2010 stehen. also:
keine Anwendung der Splittingtabelle für 2010,
aber Freibetrag für Alleinerziehende.

MfG

Katja Kiehne

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