Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Splittingtarif |
| Gefragt am 16.12.2010 16:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Nach einer überschlägigen Berechnung anhand der groben Vorgaben ergibt sich in Ihrem Fall ein Splittingvorteil von wenigen Hundert-Euro. Er wird auch bei detailierter Berechnung dieser Grundlagen nicht höher als 1.000 € pro Jahr ausfallen. Ursächlich hierfür dürfte das relativ hohe Einkommen beider Ehegatten in spe sein. Der Splittingvorteil wird dann höher, wenn ein Ehegatte nichts verdient oder nur einen geringen Steuersatz hat. Der Progressionsvorteil wird dann auf den besserverdienenden Ehegatten rechnerisch "übertragen". Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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