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Änderung Steuerklasse nötig?

Gefragt am 22.02.2021
11:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 788

 

Ich wohne von meiner Frau seit Feb. 2020 getrennt, plane aber erst die Scheidung in 3 Jahren (2024). Muss ich dieses Jahr schon in die Lohnsteuerklasse 1 wechseln? Oder ist trotz getrennter Wohnsitze eine gemeinsame Veranlagung weiter möglich für die Jahre 2021-2023?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.02.2021
11:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.02.2021
11:18 Uhr

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Beantwortet am 22.02.2021 11:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 788

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuerklassen)

Guten Tag,

da Sie im Jahr 2021 keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr haben und seit 2020 dauernd getrennt lebend sind, müssten Sie im Jahr 2021 zwingend in die Steuerklasse 1 wechseln. Eine Zusammenveranlagung ist dann im Jahr 2021 nicht mehr möglich ...



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