Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Hochzeit / Steuerklassenänderung |
| Gefragt am 03.12.2009 10:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043 |
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Folgende Problemstellung: |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Es ist richtig, dass ein Steuerklassenwechsel nur bis zum 30.11.2009 möglich ist. Ihr Vorgehen war richtig. Sie werden steuerlich so gestellt, als wenn Sie das ganze Jahr 2009 verheiratet gewesen wären. Somit kommen Sie durch Ihre Heirat in den Genuß der Anwendung der Splitting-Tabelle für das gesamt Jahr 2009. Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und dem Zuschlag zur Pflefgeversicherung für Kinderlose, liegt der Auszahlungsbetrag in der Steuerklasse V bei Euro 1.035,84. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit frundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater |
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