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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Hochzeit / Steuerklassenänderung

Gefragt am 03.12.2009 10:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1043

Folgende Problemstellung:
Wir haben Ende August 2009 geheiratet, unsere Steuerklassen aber erst Mitte November von jeweils 1 auf drei und fünf ändern lassen. Nun hat uns die enorme Summe Rückzahlung des quasi zu viel gezahlten Lohns meiner Frau überrascht. Für vier Monate beläuft sich die Rückzahlung auf mehr als 2TSd Euro. Eine erneute Umstellung der Klassen für 2009 auf jeweils Klasse vier sei nicht mehr möglich - ist das so richtig? Unser Ziel iste eine Wechsel, damit ich die Rückzahlung mit meinem höhreren Gehalt besser auffangen kann.
Wie hoch ist das Nettoeinkommen für Steuerklasse 5 bei 2200 Euro Brutto?(weibl., JG 1978, evang., Gesetzl. Krankenvers.)

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es ist richtig, dass ein Steuerklassenwechsel nur bis zum 30.11.2009 möglich ist. Ihr Vorgehen war richtig. Sie werden steuerlich so gestellt, als wenn Sie das ganze Jahr 2009 verheiratet gewesen wären. Somit kommen Sie durch Ihre Heirat in den Genuß der Anwendung der Splitting-Tabelle für das gesamt Jahr 2009.

Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und dem Zuschlag zur Pflefgeversicherung für Kinderlose, liegt der Auszahlungsbetrag in der Steuerklasse V bei Euro 1.035,84.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit frundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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