Frag einen Steuerberater

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Steuerklassen

Frage: Ehefrau in Steuerklasse II, Ehemann in...?

Gefragt am 24.10.2011 11:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Meine Frau und ich leben seit 3 Monaten getrennt. Ich habe eine eigene Wohnung bezogen, die Kinder leben großteilig bei meiner Frau.
Sie ist berufstätig und hatte bisher die Steuerklasse V, wie üblich, ich bin in Steuerklasse III. Nun hat sie eine neue Arbeitsstelle begonnen, wo der Steuerberater sie auf die Klasse II gestuft hat, die auch auf ihrer Abrechnung steht.
Nun würde mich interessieren, wohinein ich wechseln sollte, um am Jahresende keine großen Rückzahlungen vornehmen zu müssen? Was ist die für mich günstigste bzw. überhaupt mögliche Steuerklasse? Bei verheirateten kenne ich nämlich nur die Kombinationen IV/IV und V/III. Wir sind ja noch verheiratet und momentan ziele ich auch noch nicht auf eine Scheidung hinaus, die aber sicher irgendwann folgen wird. Zusatzfrage wäre hier: Ab wann gilt der Beginn des Trennungsjahres?


Danke im Voraus.

Freundliche Grüße

Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen!
Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Zusammenveranlagung und damit auch die Möglichkeit der Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 können und nur ZUSAMMENLEBENDE Ehegatten in Anspruch nehmen. Für die Zusammenveranlagung reicht es aus, dass die Voraussetzungen an einem Tag im Kalenderjahr erfüllt sind. Da Sie sich erst im Laufe dieses Jahres getrennt haben, können Sie für 2011 trotzdem noch die Zusammenveranlagung wählen. Der Wechsel der Steuerklasse bei Ihrer Frau war deshalb nicht erforderlich, aber nachvollziehbar. Um größere Steuernachzahlungen zu vermeiden sollten Sie schnellstmöglich auf die Steuerklasse 1 wechseln. Ab 2012 steht Ihnen dann nur noch die Einzelveranlagung und damit auch nur die Steuerklasse 1 zur Verfügung, wenn Sie weiterhin getrennt leben.

Das Trennungsjahr beginnt mit Ihrem Auszug aus der Wohnung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Weitere Fragen zum Thema "Steuerklassen" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuerklassen!