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Beide in Steuerklasse 4 während Kinderplanung für höheres Elterngeld ein Minusgeschäft?

Gefragt am 06.09.2019
16:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059

 

Hallo, ich bin in Steuerklasse 3 und meine Frau (Beamtin) ist in Steuerklasse 5. Unsere Jahres-Bruttoeinkommen sind knapp 70% (ich)/30% (meine Frau) verteilt. Ein 2. Kind ist in Planung und wir würden gern durch den rechtzeitigen Wechsel in 4/4 und das für meine Frau dadurch höhere Nettoeinkommen das spätere Elterngeld meiner Frau erhöhen. Was uns irritiert ist: Laut Berechnung habe ich in Stkl. 4 ein 770 EUR geringeres monatliches Nettoeinkommen als in Steuerklasse 3 und meine Frau hat in Stkl. 4 ein 310 EUR höheres monatliches Nettoeinkommen als in Stkl. 5. In Summe haben wir also in 4/4 ca. 460 EUR monatlich weniger als wären wir in 3/5. Der letzte Lohnsteuerjahresausgleich (gemeinsam veranlagt) auf Basis 3/5 brachte uns zudem eine Rückerstattung von 334 EUR (beide nur Werbungskostenpauschale, ich zusätzlich 1933 EUR Altersvorsorgebeiträge=Riester und 475 EUR Kinderzulage). Mehrfach haben wir gelesen, dass mit 4/4 in der Lohnsteuerjahresabrechnung ohne weitere Ansetzungen eine Rückerstattung/Nachzahlung von 0 EUR herauskäme. Machen wir mit einem Wechsel vor Geburt in 4/4 im Vergleich zu 3/5 unterm Strich dann nicht minus? Wir verzichten dadurch auf 460 EUR monatlich, die mit Lohnsteuerjahresausgleich in 4/4 im Folgejahr nicht wieder reinkommen? Welche Steuerklassen empfehlen Sie uns? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.09.2019
16:42 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 06.09.2019
17:04 Uhr

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Beantwortet am 06.09.2019 17:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuerklassen)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich ist es so, dass der Lohnsteuerabzug nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer ist. Das heißt, die Lohnsteuerklassenkombination hat am Ende keinen Einfluss auf die insgesamt zu zahlende EInkommensteuer, sondern führt nur zu höheren oder geringeren Vorauszahlungen ...



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