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Kategorie: Steuerklassen

Frage: Bald verheiratet mit Kind..Steuerklasse?, Kinderfreibetrag?, Elterngeld? und Steuererklärung?

Gefragt am 22.09.2011 12:15 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1051

Servus,
ich werde am 01.10.2011 heiraten und voraussichtlich am 26.03.2012 Vater.
Folgende Einkammenssituation:

Ich: Bruttojahresverdienst 106.000,- €
Frau: Bruttojahresverdienst 41.000,- €

Folgende Frage:
1. Welche Steuerklasse ist am günstigsten? 5/3 oder 4/4
2. Falls 5/3, ab wann ist ein LStKl-Wechsel sinnvoll, da die Frau voraussichtlich ab März Elterngeld bekommt, und das Netto zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird.
3. Wo sollte der Kinderfreibetrag eingetragen werden.
4. Gibt es sonstige steuerliche Sachen, die beachtet werden sollten?

Besten Dank!

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Finanziell am günstigsten wäre es wenn nach der Hochzeit Ihre Frau Steuerklase 3 und Sie 5 nehmen würden. Denn dadurch würde sich der Nettoverdienst Ihrer Frau und damit auch das Elterngeld erhöhen.

Sie sollten jedoch beachten, dass bei Ihrem Einkommen Sie dadurch monatlich erstmal deutlich weniger Geld zur Verfügung hätten, da Sie von Ihrem Einkommen mehr LSt zahlen würden als Ihre Frau sparen würde. Mit Abgabe der Einkommensteuererklärung würden Sie die zuviel gezahlte LSt zwar wieder zurückbekommen. Allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Und den Zeitraum müssten Sie bis dahin finanziell überstehen müssen. Und Sie bekommen dadurch vielleicht gerade mal 100 € mehr Elterngeld, wenn überhaupt, da für die Berechnung des Elterngelds das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt wird und 6 Monate bereits vorüber sind. Daher würde ich Ihnen empfehlen bis zu Entbindung die Steuerklassen 4/4 zu wählen.

Nach der Entbindung sollten aber auf jeden Fall Sie die Steuerklasse 3 und Ihre Frau 5 wählen.

Der Kinderfreibetrag wird bei 4/4 jeweils zur Hälfte eingetragen; bei 3/5 erhält die Steuerklasse 3 den vollen Kinderfreibetrag.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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