Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Widerspruch zu Vorauszahlung trotz Rückerstattung |
| Gefragt am 29.07.2009 21:54 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1054 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
FA hat aufgrund verspäteter Abgabe der ESt 2007 diese nun mit Verspätungszuschlag festgesetzt und gleichzeitig eine Vorauszahlung von EUR 750,-- p.Q. verfügt. |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn aufgrund der letzten Steuerfestsetzung ein Nachzahlung zu leisten ist und nicht ersichtlich ist, dass in den folgenden Steuerfestsetzungen keine Nachzahlung zu leisten wäre. Aufgrund der Sachverhaltsschilderung sind die Vorauszahlungen vermutlich festgesetzt worden, weil zunächst eine Steuerschätzung erfolgte, bei der es zu der Nachzahlung kam. Zunächst haben Sie richtig gehandelt und Einspruch eingelegt. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen ist davon jedoch nicht tangiert. Hierzu müssen Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Diesem Antrag wird entsprochen, wenn der Einspruch begründet ist, das Finanzamt also aufgrund der Sachlage erkennen kann, dass die Festsetzung der Vorauszahlungen nicht notwendig ist. Wenn die Aussetzung der Vollziehung verfügt ist, kann der Betrag nicht mehr beigetrieben werden. Ich empfehle Ihnen den Sachverhalt mit dem Sachbearbeiter pesönlich zu besprechen. Dies ist der effektivste Weg, die Angelegenheit zügig aus der Welt zu schaffen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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