Kategorie: Steuererklärung |
|---|
Frage: Steuerliche Behandlung Rückzahlung Darlehen |
| Gefragt am 01.02.2012 12:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
|
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern. Wenn Sie mit C vertraglich eine Regelung treffen, worauf die jeweilige Zahlungen angerechnet werden, so ist diese zivilrechtliche Regelung steuerlich anders zu beurteilen. Hier sind der Zinsanteil zu ermitteln. Der Zinsanteil kann entweder vereinfacht mit einem Zinsanteil von 5,5% ermittelt werden oder mithilfe der im § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG bzw. § 55 EStDV enthaltenen Ertragswerttabelle. Dazu nehmen Sie die Restlaufzeit des Darlehens und lesen den Ertragsanteil aus der Tabelle ab. Wenn bspw. das Darlehen noch 10 Jahre läuft, dann beträgt der Ertragsanteil nach § 55 EStDV 12%. Mir ist bewußt, daß sich das für Sie in diesem Forum sehr abstrakt liest, aber wenn Sie einen Blick in die entsprechenden Gesetze werfen, dürfte klar werden, was getan werden muß. Die Zinsen müssen in der Anlage KAP in Zeile 15 anzugeben (inländische Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben). Ein Verzicht auf die Zinsen würde der Schenkungssteuer unterliegen. Dafür ist allerdings C Steuerschuldner. Einkommensteuerlich würde für Sie nichts resultieren, da Sie nun keinerlei Zinsen mehr erhalten und die reine Kapitalrückzahlung keine steuerlichen Implikationen hat. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein. Ansonsten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung!
