Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: rückzahlung |
| Gefragt am 04.11.2010 20:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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guten abend, |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich nach dem Netto-Arbeitslohn VOR Bezug der Lohnersatzleistung. Wenn es einmal festgelegt ist, wird der Tagessatz im Nachhinein nicht mehr verändert. Daher hat die Wahl der Steuerklasse nur vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes eine Bedeutung, da der bezogenen Nettolohn beeinflusst wird. Sie müssen nicht mit einer Minderung der Bezüge rechnen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater |
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