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Rechnung und Bargeld

Gefragt am 14.08.2009
11:56 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4443 | Bewertung 5/5

 

selbständiger Künstler:
Nach Übergabe einer Skulptur an den Auftraggeber wurde der Betrag vom Auftraggeber (ca.20.000 Euro) in Bar übergeben. Eine Rechnung über das Werk exisitiert auch, mit dem Hinweis: Übergabe in Bar. Der Auftraggeber ist eine vermögende Privatperson ohne Firmenhintergrund. Wie geht das Finanzamt mit einer solchen Bargeld-Übergabe um? Der Betrag taucht natürlich in der Einnahme-Überschuss-Rechnung auf. Wird die Rechnung vom FA akzeptiert?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.08.2009
11:56 Uhr
FP Fischer Robert Fischer FP Fischer Robert Fischer Beantwortet am 14.08.2009
12:18 Uhr

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Beantwortet am 14.08.2009 12:18 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4443 | Bewertung 5/5

Antwort von FP Fischer Robert Fischer (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich besteht bei Barzahlungsgeschäften kein steuerlicher Unterschied zu unbaren Geschäften. Das Finanzamt akzeptiert Bargeschäfte ebensowie unbare Geschäfte. Die Barzahlung ist in vielen Bereichen des Wirtschaftsleben der Regelfall (z.B. KFZ-Handel, Bäcker, Metzger, Wirte) und wird nicht beanstandet. Das Finanzamt hat jedoch - wie auch bei unbaren Geschäften - die Möglichkeit sog. Kontrollmitteilungen an das Finanzamt des jeweils anderen Geschäftspartners zu senden, um die steuerliche Erfassung des Geschäftes zu kontrollieren ...



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