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Pendlerpauschale

Gefragt am 27.03.2013
20:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2903

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne bei meinen Eltern mietfrei und fahre 5 Tage in der Woche 38 km bis zu meiner Arbeitsstätte. Im letzten Jahr habe ich mir wegen den schlechten Witterungsverhältnissen und einer großen Baustelle eine Ferienwohnung in der nähe meiner Arbeitsstätte (ca.13 km) gemietet. die Miete betrug 510 € pro Monat. Insgesamt habe ich die Wohnung für 3 Monate von Januar 2012 bis März 2012 (1530 €) gemietet. Da mein Lebensmittelpunkt jedoch das Haus meiner Eltern, gemeldeter Wohnsitz, ist und nicht die Ferienwohnung, bin ich natürlich jedes Wochenende nach Hause gefahren. Da ich ja mietfrei bei meinen Eltern im Haus wohne, habe ich ja keine doppelte Haushaltsführung gehabt.. Wie setze ich die Kosten der Ferienwohnung ab bzw. die Pendlerpauschale??

Vielen Dank im Voraus!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.03.2013
20:06 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 27.03.2013
20:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.03.2013 20:37 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2903

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Da die Finanzverwaltung bei Ihnen aufgrund des fehlenden eigenen Hausstandes im Haus Ihrer Eltern keine doppelte Haushaltführung anerkennt, können Sie leider Ihre Mietaufwendungen für die Ferienwohnung bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht als
Werbungskosten geltend machen ...



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