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Home Office & Dienstwagen

Gefragt am 12.02.2011
12:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 13063 | Bewertung 5/5

 

Anerkennung Arbeitszimmer: Ich habe einen Home Office Vertag mit meinem AG abgeschlossen, der besagt, daß ich an 4 Tagen pro Woche von Zuhause aus arbeiten kann und lediglich 1 mal pro Woche im Büro bin. Für die genutzen Räumlichkeiten Zuhause erhalte ich eine Nutzungspauschale pro Monat, die ebenfalls im Vertrag geregelt ist. Ich habe auch noch einen Arbeitsplatz im Büro, den ich mir aber mit einem anderen Home Office Mitarbeiter teile (hiervon ist aber nichts im Home Office Vetrag erwähnt). In meiner Tätigkeit als Projektleiter kommt es natürlich auch vor, daß ich Kundentermine wahrnehmen muß und daher sowieso nicht jeden Tag ins Office fahren würde. Darüberhinaus erledige ich anfallende Arbeiten, im Anschluß an Kundentermine, hauptsächlich vom Home Office aus.
Die Informationen, die ich bisher finden konnten, besagen, daß ein Arbeitszimmer nicht anerkannt wird, solange noch ein Arbeitsplatz im Büro vorhanden ist.
Meine Frage hierzu wäre also: Wie stehen die Chancen, daß das Finanzamt mein Home Office im eigenen Haus anerkennt und ich entsprechende Kosten hierfür absetzen kann und kann ich etwas tun, um meine Chancen zu erhöhen, falls es grenzwertig sein sollte ? Hilft eventuell nur ein Home Office Vertrag, der ein vollständiges Arbeiten von Zuhause aus vorsieht ?

Dienstwagen - Besteuerung der Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnort: Ich erhalte demnächst einen Dienstwagen, dessen Besteuerung direkt vom Arbeitslohn einbehalten wird. Für die Besteuerung der Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnort werden 5 Tage pro Woche angesetzt (0,03% Regelung) und das obwohl ich nur an einem Tag pro Woche tatsächlich ins Büro fahre und an den anderen Tagen entweder von Zuhause arbeite, oder aber einen auswärtigen Kundentermin wahrnehme.
Meine Frage: Kann ich mir die zuviel bezahlten Steuern am Ende des Jahres wieder erstatten lassen und hierfür die 0,002% Regelung anwenden, bei der nur die tatsächlich erfolgten Fahrten zwischen Wohnort und Dienststelle angesetzt werden ? Ist es evtl. abhängig davon, ob das Finanzamt mein Home Office anerkennt oder nicht ? Falls ich mir die zuviel gezahlten Steuern über die Steuererklärung nachträglich erstatten lassen kann wie und wo muß ich das in den Antragsformularen kenntlich machen ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.02.2011
12:58 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 13.02.2011
10:42 Uhr

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Beantwortet am 13.02.2011 10:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 13063 | Bewertung 5/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Sachverhaltsangaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann die Beurteilung beeinflussen.

Für die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus dem Dienstwagen vertritt der BFH die Auffassung, daß bei nur 1 Fahrt zur Arbeitsstätte pro Woche die Anwendung der Pauschalbesteuerung nicht sachgerecht ist und es dem Steuerpflichtigen erlaubt ist, nur die Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002% des Listenpreises vorzunehmen.
Sofern Ihr Arbeitgeber für die Lohnbesteuerung die 0,003% je Kilometer angewandt hat, müssen Sie dies zunächst in Ihrer Erklärung im Rahmen der Übernahme der Lohnsteuerbescheinigung übernommen ...



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