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Kategorie: Steuererklärung

Frage: Gütertrennung

Gefragt am 10.02.2011 05:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1084

Guten Tag,

ich und meine Frau haben 2006 geheiratet, im gleichen Jahr haben wir Gütertrennung vereinbart. Was passiert, wenn wir in der Steuererklärung "Gütertrennung" ankreuzen:
-hat das Auswirkung auf das Ehegattensplitting?
-gehen evtl. andere Steuervorteile verloren?
-oder bleibt unterm Strich alles gleich, jedoch wird die Steuerlast gerechter verteilt, d.h. meine Frau bekommt eine auf Ihr Einkommen alleine errechnete Erstattung?

Vielen Dank!

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nein, die Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Zusammenveranlagung und die damit verbundene Anwendung der Einkommensteuersplitting-Tabelle. Für die Anwendung der Splitting-Tabelle ist die wesentliche Voraussetzung, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im Jahr wenigstens 1 Tag zusammen gelebt haben.

Ausserdem wird z.B. im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2010 auf Seite 1 NICHT nach der Gütertrennung sondern danach gefragt, ob Sie Gütergemeinschaft vereinbart haben. Sie müseen dort in Zeile 19 nur die gewählte Veranlagungsart ausfüllen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Nachfrage habe ich dennoch dazu: Hat die Frage nach der Veranlagung auch keine Auswirkung auf das Ehegattensplitting? Und stimmt meine Vermutung, dass uns dadurch die Steuerlast individuell berechnet und wird und jeder einzeln eine Erstattung bzw. Nachzahlung bekommt?

Vielen Dank!

Rückantwort
Bei einer Zusammenveranlagung findet die Splitting-Tabelle, bei einer getrennten Veranlagung die Grundtabelle Anwendung. Bei Anwendung der Grundtabelle wird die Steuerlast für jeden Ehegatten gesondert berechnet.

Freundliche Grüße

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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