Kategorie: Steuererklärung |
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Frage: Gütertrennung |
| Gefragt am 10.02.2011 05:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1084 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nein, die Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Zusammenveranlagung und die damit verbundene Anwendung der Einkommensteuersplitting-Tabelle. Für die Anwendung der Splitting-Tabelle ist die wesentliche Voraussetzung, dass Sie mit Ihrer Ehefrau im Jahr wenigstens 1 Tag zusammen gelebt haben. Ausserdem wird z.B. im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung 2010 auf Seite 1 NICHT nach der Gütertrennung sondern danach gefragt, ob Sie Gütergemeinschaft vereinbart haben. Sie müseen dort in Zeile 19 nur die gewählte Veranlagungsart ausfüllen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt
Nachfrage Rückantwort |
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