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Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn Zeile 10 u. private Kranken- Pflegeversicherung

Gefragt am 24.05.2015
16:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4810

 

Thema: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigung.

Guten Tag,

wollte meine Steuer fertig machen und mein Programm hat mir nun noch eine Meldung gebracht, womit ich nicht ganz klar komme. Ich biezehe als ehemaliger Soldat auf Zeit Übergangsgebührnisse und diese werden nach Klasse 6 versteuert als zusätzliches Einkommen. Dies habe ich alles bei den Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.

Nun sagt mir mein System folgendes: WERBUNGSKOSTEN - Keine Werbungskosten zu den Entschädigungen / zum Arbeitsloh für mehrere Jahre angefallen? Bisher wurden keine Werbungskosten für ....... eingetragen. Diese werden für die Berechnung der außerodentliche Einkünfte benötigt. Bitte beachten Sie daher, dass die Werbungskosten zu den Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre direkt zugeordnet sein müssen, sofern tatsächlich welche entstanden sind.

Werde dann in den Punkt: direkt zugeordnete Werbungskosten geleitet. Dort kann ich verschiedene Angaben machen wie z.B. Ansatz der Entfernungspauschale, Portokosten, Telefonkosten, sonstige Kosten usw. Muss ich dort nun Angaben machen und wenn ja was? Wozu sind die Angaben in Zeile 10 gut. Gebe ich dort etwas ein, erhöt sich die Erstattung.

Des Weiteren bekomme ich von meinem System den Hinweis, dass die nachgewiesenen Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung höher sind als die durch mich erfassten. Was tun, bzw. wie sind die Auswirkungen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.05.2015
16:38 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.05.2015 21:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4810

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Sind in Ihrem Fall neben den “normalen” Werbungskosten auch Werbungskosten zu den Entschädigungen/ zum Arbeitslohn für mehrere Jahre angefallen, sind diese entsprechend aufzuteilen bzw. einzutragen.

Wenn für die Entschädigungen/ Arbeitslöhne für mehrere Jahre tatsächlich keine Werbungskosten angefallen sind, könnte es sich in Ihrem Fall um einen Prüfhinweis des Systems handeln, der evt ...



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