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Arbeiten für ausländische Firma

Gefragt am 13.11.2014
16:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2277

 

Guten Tag,

ich bin Informatikstudent und in der Spielentwicklung involviert. Durch einige Kontakte nach Asien und Amerika bin ich nun an ein kleines Projekt geraten, welches mir einen Job angeboten hat. Es geht darum, dass ein neues Spiel vermarktet werden soll - dies ihm Rahmen verschiedener Lokalisierungen eben auch in Deutschland. Mein Auftrag wäre es demnach dieses Spiel im deutschen Raum zu vermarkten. Es würde kein \\\'richtiger\\\' Arbeitsvertrag mit festem Gehalt gelten, sondern eine Vergütung auf Provision. Pro verkauften Spiel (in Deutschland) würden 5% des Nettoumsatzes an mich gehen.

Daher die Frage: Was müsste ich machen um mich dort steuerlich abzusichern? Für den Fall, dass lediglich 100 Spiele im Monat verkauft würden, würde ich wohl scheinbar unter der steuerfreien Grenze bleiben. Dennoch könnte der Fall eintreten, dass dieses Spiel im deutschen Markt boomt und ich mit über 50.000 Exemplaren in einem Monat einsteige.

Vielen Dank!

//Auszug aus Vertrag:

Sales manager will receive sales commission over each direct and indirect sold game copies based on net revenue for Germany. For the first six (6) months the manager commission is 5% after this six (6) months the sales commissions become 3% on net revenue for Germany.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.11.2014
16:08 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 13.11.2014 18:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2277

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Durch die vorgesehene Tätigkeit in Deutschland werden Sie wohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Die Provisionseinnahmen sind sowohl ertragsteuer- als auch umsatzsteuerpflichtig.

Ein Gewerbebetrieb ist bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Gemeindeverwaltung teilt dies auch dem zuständigen Finanzamt mit. Darauf hin erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem Sie u.a. den voraussichtlichen Gewinn und Umsatz für das laufende und folgende Jahr angeben ...



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