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Als Student selbstständig gewesen bei Null Einkünften Steuererklärung notwendig

Gefragt am 06.10.2015
12:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2201

 

Vor meinem Studium war ich durch meine Tätigkeit in einem Versicherungsbüro als selbstständig bei der IHK gemeldet.

Eine Steuererklärung hatte ich immer abgegeben, das Einkommen lag dabei immer nur bei 200.-, d.h. es fielen nie Steuern an.

Ich hatte diese Selbstständigkeit vor 5 Jahren abgemeldet, da seit 7 Jahren \\\\\\\\\\\\\\\"0\\\\\\\\\\\\\\\"- Einküfte daraus erzielt wurden.

Jetzt stellte sich Anfang 2015 heraus, dassdie zuständige Gemeinde das Ganze verbummelt und meine Abmeldung nicht durchgeführt hatte. Ich selbst hatte es auch völlig aus den Augen verloren.

Ich hatte zum Glück nochmal nachgefragt und dann auch dafür gesorgt, dass die Abmeldung des Gewerbes endlich für Ende 2014 durchgeführt wurde.

Allerdings hatte ich dann auch seit 5 Jahren keine gesonderte Einkommensteuererklärung mehr abgegeben, da ich der Meinung war die Selbstständigkeit wäre längst beendet. Zusätzlich wurden keinerlei Einküpnte aus dieser Tätigkeit erzielt.

Nach meinem Studium habe ich dann mein Referendariat begonnen und immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben, und auch wahrheitsgemäß ausgefüllt, da ja bis auf mein reguläres Referendars-Einkommen keinerlei zusätzliche Einnahmen vorlagen.

Jetzt wurde ich aufgefordert bis zum 22.10.2015 meine Einkommensteuererklärung für 2014 abzugeben, ich vermute dies bezieht sich auf die Abmeldung der Selbstständigkeit zum Jahresende 2014.

Ist ja auch kein Problem, da ja nichts vorliegt.

Kann es jetzt Probleme geben, da ich die Jahre zuvor keine gesonderte Steuererklärung für die Selbstständigkeit abgebeben hatte (Einkünfte wären immer 0 gewesen)?

Was wäre hier das beste Vorgehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.10.2015
12:04 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 06.10.2015
13:56 Uhr

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Beantwortet am 06.10.2015 13:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2201

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Steuererklärung)



sehr geehrter Fragesteller,

das Beste und Einfachste wäre die Gewerbeabmeldung
bei der Gemeinde auf den Tag datieren zu lassen, an
die Selbständigkeit wirklich beendet war. Nach Ihren
Angaben vor 5 Jahren.
Die Gemeinde wird sich zuerst zwar wehren, aber es
entspricht ja nur so der Wahrheit und das Finanzamt
würde dann die korrigierte Abmeldung gemeldet
bekommen, so dass aus der Selbständigkeit keinerlei
steuerliche Pflichten mehr resultieren könnten ...



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