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Absetzbarkeit Haftungsbescheid nach GmbH Insolvenz in privater Einkommenssteuererklärung Geschäftsführer

Gefragt am 31.05.2021
09:51 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 740

 

Haftungsbescheid vom Finanzamt nach GmbH Insolvenz
Nach der Insolvenz meiner GmbH habe ich einen Haftungbescheid für offene Steuerschulden erhalten.
Die gezahlten Beträge habe ich jetzt in der privaten Steuererklärung angegeben.
Das Finanzamt teilt nun mit, die Beträge seien nicht absetzbar. Es handle sich um Kosten der privaten Lebensführung.

Nach meinen Recherchen kann ich die Beträge absetzen, Ich habe diese als Verluste aus selbständiger Tätigkeit angegeben. Eventuell müsste ich diese aber als Werbungskosten angeben, damit sie akzeptiert werden.
Meine Frage ist, kann ich diese Beträge absetzen und wenn ja wie?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.05.2021
09:51 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 31.05.2021
10:06 Uhr

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Beantwortet am 31.05.2021 10:06 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 740

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Werden Sie als Geschäftsführer einer GmbH vom Finanzamt für nicht abgeführte Steuern (in der Regel Umsatzsteuer, Lohnsteuer) in Haftung genommen, so liegen hier nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Arbeitnehmertätigkeit vor. Diese Kosten wären daher auf der Anlage N zu erklären ...



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