Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Zweitwohnsitzsteuer |
| Gefragt am 14.11.2011 19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Ich habe eine Klage gegen die Stadt Köln gestellt, die die Zweitwohnsitzsteuer von mir fordert. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln wird seit dem 1.1.2005 auf Grund der Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2004, geändert durch die Fassung vom 18.12.2009, erhoben. Nach § 1 der Satzung ist für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer das INNEHABEN einer Zweitwohnung im Stadtgebiet erforderlich. Innehaben einer Wohnung bedeutet nach der Abgabenordnung (AO), dass die Wohnung Ihnen tatsächlich zur Nutzung, z.B. durch einen Mietvertrag, zur Verfügung steht. Wenn, wie Sie schreiben, in Köln kein Zimmer mehr bestand und auch keine Miete mehr bezahlt wurde, dann muss der Mietvertrag ab Februar 2006 gekündigt gewesen sein. Dann hätten Sie auch keine Wohnung mehr inne gehabt, da Ihnen keine Wohnung zur Verfügung gestanden hatte. Spätestens jedoch seit dem Abriss des Hauses, stand Ihnen keine Wohnung mehr zur Verfügung. Sie müssen daher die Kündigung des Mietvertrages der Wohnung bzw. des Zimmers der Stadt bzw. dem Gericht vorlegen. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass das Haus abgerissen wurde. Wenn Sie in Köln dann keine anderweitige Zweitwohnung inne hatten, kann auch auch keine Zweitwohnungsssteuer erhoben werden. Zusammengefasst müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Mietvertrag gekündigt und das Haus abgerissen wurde. Diesen Nachweis können Sie auch über den Vermieter erbringen, in dem er Ihnen den Sachverhalt schriftlich bestätigt. Wenn Sie diesen Nachweis erbringen, dann müssen Sie ab der Aufhebung bzw. Kündigung des Mietvertrages bzw. dem Abriss des Hauses keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen. Sie sollten hier einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vor Ort einschalten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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