Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Zweitwohnitz - Versteuerung Firmenwagen |
| Gefragt am 05.05.2010 12:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1071 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes für 6 Fragen summarisch wie folgt beantworten möchte: Frage 1 Grundsätzlich kann im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch das Hotel am Arbeitsplatz anerkannt werden, auch wenn es sich um gelegentliche Hotelübernachtungen handelt. Frage 2 Grundsätzlich haben Sie 2 Wohnungen. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der NÄHER gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur weiter entfernt liegenden Wohnung ist zusätzlich ein Nutzungswert von 0,002 % des inländischen Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zu erfassen, der die Entfernung zum näher gelegenen Wohnort übersteigt. Frage 3 nein Frage 4: Es reicht wenn Sie die Hotelübernachtung belegmässig nachweisen. Frage 5: Ja, das ist möglich. Frage 6: Sie müssen tatsächlich am Arbeitsort im Hotel wohnen bzw. dort eine Zweitwohnung haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ausführlicher nicht antworten kann, da Ihr Einsatz dies nicht hergibt. Mit feundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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