Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Wir haben ein Auslandsunternehmen, sind aber neu nach Deutschland gezogen |
| Gefragt am 18.06.2009 16:17 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040 |
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Beantwortet von Frank Ginster & Partner (Profil ansehen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf die von Ihnen gestellte Frage und das von Ihnen zur Verfügung gestellte Honorarvolumen möchten wir wie folgt antworten: Unbeschränkte Steuerpflicht liegt vor, da Sie hier eine Wohnung inne haben (§ 8 AO) oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (z. B. in einem Hotel wohnen und sich länger als sechs bzw. zwölf Monate im Inland aufhalten). Sie unterliegen hier grundsätzlich mit Ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Danach ist erst einmal zu klären, ob Sie in Deutschland eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens unterhalten. Im Falle, dass Sie von hier aus die Geschäfte des Betriebes durchführen, existiert hier in Deutschland eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens. Bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb grundsätzlich in dem Staat zu versteuern, in dem eine Betriebsstätte vorhanden ist (OECD-Musterabkommen). Dies bedeutet, ein Teil der Einkünfte wäre auf jeden Fall hier in Deutschland zu versteuern, wenn hier eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO vorhanden wäre. Für den Fall, dass mit dem südamerikanischen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sind die Einkünfte in vollem Umfang in Deutschland zu versteuern. Eine etwaige im Ausland gezahlte Ertragsteuer ist anzurechnen. Somit kann die Finanzbehörde im Falle einer Prüfung auf Ihre Buchhaltung, insbesondere Ihre Konten, zurückgreifen. Die 186 Tage-Regelung, Sie meinten vermutlich 183 Tage-Regelung, findet hier keine Anwendung. Aufgrund der Aufenthaltsdauer, die Sie haben, sind Sie auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig. Bei eventuellen Rückfragen können Sie gerne unter der Rufnummer 02232 9345-0 Kon-takt mit uns aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Frank Ginster Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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