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Wie wird nicht förmlich festgestellter Verlustvortrag einkommensteuerlich geltend gemacht?

Gefragt am 05.01.2015
11:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2252

 

Mit dem Steuerbescheid für 2012 wurde ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte von 6.000,00 € errechnet.
Die Steuer betrug 0,00 €. In dem Bescheid vom Februar 2014 wurde zwar ein Zuwendungsvortrag nach § 10 b Abs. 1 EStG in Höhe von 2.000,00 €, aber kein Verlustvortrag gem. § 10 d EStG förmlich festgestellt.
Wie mache ich den Verlustvortrag in der Erklärung für 2013 geltend?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2015
11:47 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 05.01.2015
14:48 Uhr

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Beantwortet am 05.01.2015 14:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2252

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Soweit noch kein Verlust zum 31.12.2012 festgestellt wurde, muss dies nachgeholt werden ...



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