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verzögerte Bonuszahlung aus alter Arbeitsstelle nach Antritt neuer Stelle

Gefragt am 11.07.2013
22:51 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8128

 

Guten Tag,

ich wechsele Derzeit von einem Arbeitsplatz zum anderen - die alte Arbeitsstelle habe ich bis Ende Juli, ab Anfrang August trete ich dann die neue Stelle an.

Mein Grundgehalt am alten Arbeitsplatz ist ca. 95000 EUR brutto + Bonus p.a., am neuen Arbeitsplatz wird es ca 170000 EUR (kein Bonus) betragen. Ich habe Steuerklasse I

Das Problem besteht nun darin, daß der Bonus (ca. 25-30000 EUR), der sich übers Geschäftsjahr (Juli 2012 - Juni 2013) akkumuliert hat, erst im Oktober ausgezahlt wird. D.h. entweder der Alte oder der Neue Arbeitgeber benötigt eine weitere Lohnsteuerkarte bzw. Bescheinigung des FInanzamts.

Die Frage ist nun, ob mir aus dieser verspäteten Auszahlung steuerliche Nachteile entstehen, oder ob bei geeigneter Deklaration (da der Anspruch aus dem Bonus über den Zeitraum Juni 2012-Juli2013 aufgelaufen ist) evtl. zuviel versteuerte Beträge vom Finanzamt zurückgezahlt werden?

Wie wäre das Vorgehen hier? Falls sich ein steuerlicher Nachteil nicht vermeiden lässt, wäre es besser dem alten Arbeitgeber (der noch den Bonus zahlt) oder dem Neuen Arbeitgeber (der lediglich Grundgehalt zahlt) die zweite Lohnsteuerkarte mit der ungünstigeren Steuerklasse imOktober /bis Ende Oktober vorzulegen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.07.2013
22:51 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 12.07.2013
09:31 Uhr

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Beantwortet am 12.07.2013 09:31 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8128

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Bonuszahlung ist im Endergebnis als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Eine Ermäßigung findet nicht statt, weil der Bezugszeitraum nicht mehr als 12 Monate umfasst und der Bonus die regelmäßigen Lohnzahlungen des Vorjahres nicht übersteigt ...



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