Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Vertikaler Verlustausgleich |
| Gefragt am 20.08.2009 14:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beim vertikalen Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet.So steht es in den Steuerannalen. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nein, dass geht leider nicht und zwar bei folgenden Einkunftsarten: Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung, aus Termingeschäften im gewerblichen Bereich aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG aus Spekulationsgeschäften Eine Verrechnung in Ihrem Falle wäre mit Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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