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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Vertikaler Verlustausgleich

Gefragt am 20.08.2009 14:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Beim vertikalen Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet.So steht es in den Steuerannalen.
Meine Frage : Kann ich meine privaten Verluste aus Veräußerungsgeschäften (Aktienverlust) mit Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung verrechnen,Gewerbebetrieb,nicht-
selbständiger Arbeit etc.?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nein, dass geht leider nicht und zwar bei folgenden Einkunftsarten:

Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung,

aus Termingeschäften im gewerblichen Bereich

aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

aus Spekulationsgeschäften

Eine Verrechnung in Ihrem Falle wäre mit Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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