Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Versteuerung |
| Gefragt am 13.08.2010 08:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Guten Morgen, Angenommen ein deutsches Unternehmen zahlt mir für mein lebenswerk eine größere Summe, die ich in die Schweiz überweisen lasse. Ich selbst verlege meinen Wohnort DANACH (im Laufe dieses Jahres) ebenfalls in die Schweiz, muss ich dieses Einkommen in Deutschland versteuern oder ist es besser, VORHER in die Schweiz zu ziehen?. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Leider lässt sich Ihre Frage anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beantworten. Zu aller erst müsste geklärt werden, ob die Zahlung für Ihr Lebenswerk überhaupt steuerbar ist und wenn ja zu welcher Einkunftsart sie gehört. Handelt es sich um steuerpflichtge Einkünfte und haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland sind diese Einkünfte in Deutschland zu versteuern. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz, dann ist anhand des Doppeltbesteuerungsabkommen (DBA Schweiz) zu klären, ob Deutschland trotzdem das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zusteht. Hierbei kommt es aber darauf an, um welche Einkunftsart es sich handelt. Des Weiteren ist zu beachten, dass wenn in einem Kalenderjahr sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt, trotzdem nur eine (unbeschränkte) Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten deutschen Einkünfte werden dabei in die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht einbezogen. Wie bereits erwähnt, lässt sich Ihre Frage anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beantworten. Ich hoffe trotzdem, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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