Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Versicherungsvermittler |
| Gefragt am 10.02.2010 17:05 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Kann man sich als Versicherungsvermittler als Freiberufler anmelden oder muss man ein Gewerbe registrieren lassen? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die gewerbsmässige Vermittlung von Versicherungen stellt einen Gewerbebetrieb dar. Sie erzielen daher durch die Vermittlung von Versicherungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG und sind nicht freiberuflich tätig im Sinne des § 18 EStG. Sind Sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, so führt dies zur Scheinselbständigkeit bzw. einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis. Beides löst eine (teilweise) Sozialversicherungspflicht aus. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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