Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
|---|
Frage: Verkaufspreis unter Einkaufspreis |
| Gefragt am 25.11.2010 13:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Guten Tag, Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Aus steuerlicher Sicht bestehen gegen Ihr Vorhaben keine Bedenken, wenn Sie als Einzelunternehmer so verfahren. Sie haben steuerlich aus diesem aus diesem einzelnen Geschäftsvorgang dann einen Verlust, dafür aber in den anderen Geschäften mit dem selben Kunden, Gewinne erzielt. Sie ermitteln das Jahresergebnis nach § 4 Absatz 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Der sich ergebende Saldo ist entweder ein Gewinn oder ein Verlust, der dann im Rahmen der Einkommensbesteuerung berücksichtigt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Dipl. Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters? |
|
5,0 |
| 3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater? |
|
5,0 |
