Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Verkauf eines vermieteten Wohnhauses |
| Gefragt am 08.06.2011 12:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Gewinne aus der Veräußerung vermieteter Immobilien unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer. Dies aber nur wenn zwischen der Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre liegen. Da Sie die Immobilie geschenkt bekommen haben, ist für die Berechnung des 10-Jahres-Zeitraums der Anschaffungszeitpunkt Ihrer Eltern maßgebend. Die Schenkung gilt nicht als Anschaffung. Beträgt der Zeitraum zwischen der damaligen Anschaffung Ihrer Eltern und der jetzigen Veräußerung mehr als 10 Jahre, können Sie die Immobilie steuerfrei verkaufen. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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