| Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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| Frage: Verkauf eines Geschäftes-wie hoch sind die zu zahlenden Steueren |
| Einsatz: € 30,00 |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Die Veräußerung eines Gewerbebetriebes ist im § 16 EStG geregelt. Dabei ist Voraussetzung, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert werden. Unschädlich ist, wenn einzelne Gegenstände, die nicht wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen (z.B. PKW), zurückbehalten werden. Der Gewinn aus der Veräußerung ermittelt sich wie folgt: Veräußerungspreis + Gemeiner Wert zurückbehaltener Gegenständen - Veräußerungskosten - Buchwerte = Gewinn Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, wird auf Antrag ein Freibetrag bis max. 45.000 € gewährt. Dieser Freibetrag wird nur einmal im Leben gewährt. Deshalb sollte wohl überlegt sein, ob er in Anspruch genommen wird. Sie sehen, dass nicht der Veräußerungspreis der Steuer unterworfen wird, sondern der Gewinn aus der Veräußerung. Wie hoch dieser sein wird, kann ich anhand Ihrer Angaben allerdings nicht feststellen. Bei hohen Buchwerten und bei der Inanspruchnahme des Freibetrags ist es sogar denkbar, dass gar kein Veräußerungsgewinn zu versteuern wäre. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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