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Verein als Kleinunternehmen

Gefragt am 08.08.2015
12:14 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1929

 

Guten Tag,
wir sind eine Burschenschaft und haben durch einige in der Vergangenheit liegende Kirmese einen Verlustvortrag von ca. 25.000€ angehäuft.
Da wir nun keine Kirmes mehr machen, sondern nur ein kleines Dorffest, wollen wir gerne die Besteuerung der Einnahmen (Umsatzsteuer) auf Kleinunternehmerregelung ändern.
Die erste Frage ist, ob dies so möglich ist
und die zweite ist ob sich daraus negative folgen z.B. für den Verlustvortrag ergeben (also dieser Beispielsweise gestrichen werden muss, was das ganze uninteressant machen würde).

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.08.2015
12:14 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 09.08.2015 16:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1929

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Die Kleinunternehmer- Regelung kann beantragt werden, wenn der umsatzsteuerpflichtige Vorjahresumsatz nicht über 17.500 € lag ...



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Kommentare anderer Experten


 Tobias Heinrich
Tobias Heinrich
Kommentiert am 10.08.2015 07:41:08 Uhr

Sehr geehrter Fragesteller, es empfiehlt sich die direkte Beauftragung eines mit dem Vereinsrecht vertrauten Steuerberaters. Einerseits gibt es für die Kleinunternehmerregelung bestimmte Rahmenbedingungen. Andererseits stellt sich die Frage, welchen Wert der Verlustvortrag überhaupt hat, bzw. ob der Verlustvortrag einer eventuellen Gemeinnützigkeit schadet / schaden kann. Alles in Allem erweckt die Sachverhaltsschilderung bei mir den Eindruck, dass sich hiermit (zumindest einmalig) ein Steuerberater befassen sollte, der alle Umstände bei Ihnen abfragen kann. Der Weg über ein Internetportal mit wenigen spezifischen Fragen erscheint mir nicht zielführend. Mit freundlichen Grüßen Tobias Heinrich






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