Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Verbuchung Rechnungen nach Österreich |
| Gefragt am 27.10.2010 17:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Abend,
ich gehe davon aus, dass mit Ihrer neu erteilten St.-Nr., die ID-Nr. für Ihr inl. Unternehmen, gemeint ist. Für die steuerfreien Umsätze (Lieferungen und Leistungen an Unnternehmen innerhalb der EU) benötigen Sie die jeweiligen ID-Nr. der östereichichen Unternehmer, die dann auch Bestandteil Ihrer zu erstellenden Reg., ist. Die Verbuchung beim SKR 03 erfolgt auf Kto.8337. Die an die Privatpersonen zu erstellenden Reg. sind mit Mehrwertsteuer zu berechnen, da keine Unternehmer und somit auch keine ID-NR. Die auf die angmietete Wohnung entfallende Mehrwertsteuer ist Ihrerseits, aufrgund der eigenen ID-Nr., nicht zu zahlen. Für weitere Rückfragen, bzw. sollte ich Ihre Frage falsch verstanden haben, hier meine Kontaktdaten : Georg Stahn -Steuerberater- Jan-van-Werth-Str. 6 41352 Korschenbroich www.steuerberater-stahn.de georgstahn@t-online.de 02161/67673-672347 0172/2914429 Bis bald, Ihr Georg Stahn Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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