Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Vekrauf Domain und Betriebsveräusserung |
| Gefragt am 04.06.2011 17:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von COUNSELOR Ralph J. Schnaars (Profil ansehen)
sehr geehrter Fragesteller
der Verkauf der Domain ist grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig (bei Ihnen ggf sogar mit Umsatzsteuer mit 19%) Eine Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung bedingt die völlige Aufgabe bzw. den völligen Verkauf des Unternehmens. Hier stellt sich die Frage, ob der Interessent auch andere Teile des Unternehmens erwerben möchte. Wenn nicht, ist es keine Betriebsveräußerung (umsatzsteuerlich) und damit steuerlich nicht begünstigt. Ebenfalls ist es einkommensteuerlich nicht ganz einfach, da eine steuerlich begünstigte Aufgabe des Betriebes (unter Nutzung des Freibetrages) nur unbedenklich und sicher möglich ist, wenn Sie später im selben Segment nicht mehr tätig werden. Zudem ist es (zumindest für mich in diesem Augenblick) nicht ganz klar, ob weitere steuerliche Probleme entstehen könnten bzw. die steuerliche Auswirkung der Freibetragsnutzung wirklich so ist, wie man es jetzt vom grünen Tisch ermittelt. Zu denken ist z.B. an mögliche Liebhabereifragen des Finanzamtes, die sogar ältere Steuerjahre angreifen könnte. Oder sogar die Frage, ob nicht doch ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer vorlag. Letztendlich sehe ich eine andere Möglichkeit. Hierfür bedarf es allerdings einer genaueren Kenntnis der zugrunde liegenden Sachverhalte und ggf eines persönlichen Gesprächs. Bitte sprechen Sie mich wegen der Lösung an Ralph J. Schnaars COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH Schubertring 3A, 22848 Norderstedt Tel. 040 534 34 90 Aber seien Sie sicher, das Problem bekommen wir gelöst. Ihr Ralph J. Schnaars Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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