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Unternehmensübertragung auf Ehegatten

Gefragt am 11.08.2013
13:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3706

 

Guten Tag,

ich habe zwei gewerbliche Unternehmen. Eines davon möchte ich nun zeitnah abmelden, da es keine Gewinne mehr erwirtschaftet und Einnahmen in Zukunft nicht mehr daraus erzielt werden. Das zweite Unternehmen möchte ich gerne meiner Frau unentgeltlich übertragen (denn ich möchte in Frührente gehen). Soweit ich es nachlesen konnte, muss sie das Vermögen mit Buchwerten fortführen. Wie schaut es mit dem ersten Unternehmen aus (welches abgemeldet wird)? Wirtschaftsgüter die in diesem Unternehmen stecken (auch bereits abgeschriebene) würde ich gerne mit in das zweite Unternehmen zu Buchwerten übernehmen. Geht das? Oder was muss ich tun?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.08.2013
13:53 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 15.08.2013
14:23 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 15.08.2013 14:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3706

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Wie Sie schon richtig festgestellt haben, sind bei der unentgeltlichen Übertragung des zweiten Betriebes auf Ihre Ehefrau, die Buchwerte
fortzuführen gem. § 6(3) EStG.

Durch die Gewerbeabmeldung des ersten Unternehmens wäre zunächst zu prüfen, ob eine Betriebsaufgabe im Ganzen vorliegt gem. § 16 (1)+(3) EStG. Hierzu müssten alle wesentlichen Betriebsgrundlagen innerhalb kurzer Zeit, d ...



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