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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Umlaufvermögen nicht abzugsfähig ?

Gefragt am 27.11.2009 20:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Guten Tag,

Wir sind ein kleines Unternehmen im Gebrauchtmaschinenhandel. Aufgrund einer Umsatzsteigerung rechne ich bald mit einem Bilanzierungszwang. Nun habe ich gehört, dass bei bilanzierenden Unternehmen neu angeschaffte Maschinen (Umlaufvermögen zum Weiterverkauf bestimmt) den zu versteuernden Gewinn überhaupt nicht mindern. Wie ist es dann mit den zahlreichen Nebenkosten, die beim Kauf, Verarbeitung und Verkauf einer Maschine anfallen ? In unserer Branche sind die Nebenkosten viel höher als der eigentliche Kaufpreis der Maschine.
Nebenkosten des Maschinenerwerbs: Demontagekosten, Kräne, Stellplatzmiete beim Vorbesitzer, Beratungskosten, Transportkosten, usw. Diese Nebenkosten fallen Teilweise bei externen Dienstleistern an, teilweise aber auch beim Verkäufer der Maschine. Es kommt also vor, dass wir eine Maschine kaufen und der Verkäufer bietet uns günstige Zusatzleistungen an wie etwa Staplermiete, Mitarbeiterunterstützung, usw. Ist das Alles sofort abzugsfähig oder etwa nicht ? Besten Dank.

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Antwort

Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Frage im Rahmen der Erstberatung.
Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind alle Kosten, die aufgewendet werden, um einen Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es sind damit alle Nebenkosten des Erwerbs zu den Anschaffungskosten zu aktivieren. Nebenkosten sind Transportkosten, Demontagekosten, Staplermiete, Lohnkosten usw. die für die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes aufgebracht werden.
Sie sind daher nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie wirken sich nur über den Wareneinsatz gewinnmindernd aus.
Die Beratung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhaltes. Veränderungen des Sachverhaltes können rechliche Änderungen der Antwort bewirken.
Mit freundlichen Grüssen

Huber-Stempfel
Rechtsanwältin und Steuerberaterin

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