Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Umlaufvermögen nicht abzugsfähig ? |
| Gefragt am 27.11.2009 20:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Irmingard Huber-Stempfel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gern Ihre Frage im Rahmen der Erstberatung. Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind alle Kosten, die aufgewendet werden, um einen Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Es sind damit alle Nebenkosten des Erwerbs zu den Anschaffungskosten zu aktivieren. Nebenkosten sind Transportkosten, Demontagekosten, Staplermiete, Lohnkosten usw. die für die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes aufgebracht werden. Sie sind daher nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie wirken sich nur über den Wareneinsatz gewinnmindernd aus. Die Beratung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhaltes. Veränderungen des Sachverhaltes können rechliche Änderungen der Antwort bewirken. Mit freundlichen Grüssen Huber-Stempfel Rechtsanwältin und Steuerberaterin Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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