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Tatsächliche Kosten bei Privat-PKW bei Freiberufler

Gefragt am 19.02.2016
11:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2053

 

Ich bin freiberuflich tätig und nutze meinen Privat-PKW (berufliche Nutzung unter 50%) für berufliche Fahrten.
Ich führe Aufzeichnungen (Listen) über meine beruflichen Fahrten und diese sind auch anhand meiner Tätigkeitsberichte und Rechnungen gegenüber meinen Kunden nachvollziehbar. Ein Fahrtenbuch führe ich jedoch nicht.
Ich habe sämtliche Belege für die KFZ-Kosten gesammelt und komme auf deutlich höherer tatsächliche Kosten als die 30ct/KM Pauschale. Kann ich die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe ansetzen, obwohl ich kein Fahrtenbuch geführt habe? Das Finanzamt sagt natürlich "Nein", daher hätte ich gerne wenn möglich eine Diskussionsgrundlage.
Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.02.2016
11:16 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 19.02.2016
15:15 Uhr

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Beantwortet am 19.02.2016 15:15 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2053

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Zunächst muss der betriebliche und private Nutzungsanteil Ihres Fahrzeuges ermittelt werden. Liegt der betriebliche Nutzungsanteil des PKW über 50 %, so gehört der PKW zwingend zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens ...



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