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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: steuerschädigung lebensversicherung

Gefragt am 02.09.2010 22:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

möchte eine Eigentumswohnung in Höhe von 160.000 kaufen. einen teilbetrag werde ich in 5 Jahren 10 Monaten mit meiner dann fälligen lebensversicherung in höhe von 65.000 ablösen wollen. die wohnung möchte ich bis zur selbstnutzung fremdvermieten. nun meldet das kreditinstitut bedenken wegen steuerschädigung an.

mein nettoeinkommen beträgt 913,00 Euro. können sie mir die Steuerschädigung in Euro in etwa ausrechnen?

danke im voraus!

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Wird ein Darlehen, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, über eine Lebensversicherung abgesicht, liegt eine steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherung vor mit der Folge, dass die Beiträge an die Versicherung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig und die erzielten Überschüsse aus der Lebensversicherung voll steuerpflichtig sind.

Werden mit dem Darlehen allerdings ausschließlich und unmittelbar Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts finanziert liegt keine steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherung vor.

M. E. liegt bei Ihnen keine steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherung vor, da das Darlehen ausschließlich für den Kauf der ETW verwendet wird und bei einer Selbstnutzung die Finanzierungskosten weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Danke, das hilft mir schon ein wenig weiter.

Was ist jedoch mit dem Fall, dass ich die Wohnung bis zur Auszahlung der Lebensversicherung fremdvermiete, um einen Teil der monatlichen Kosten für die Abtragung des Darlehns zu finanzieren?

Rückantwort
Wie bereits oben erwähnt, liegt m. E. keine steuerschädliche Verwendung der Lebensversicherung vor.

Zwar sind bei einer vermieteten ETW die Finanzierungskosten Werbungskosten und damit grundsätzlich steuerschädlich. Steuerunschädlichkeit liegt aber dann trotzdem vor, wenn das gesamte Darlehen für den Kauf der ETW verwendet wird.

Wird das Darlehen allerdings nur zum Teil für die Finanzierung der ETW verwendet liegt Steuerschädlichkeit vor.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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