Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
|---|
Frage: Rückfragen vom FA |
| Gefragt am 19.05.2010 12:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
Guten Tag, Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Wenn das Finanzamt Belege und Dokumente haben bzw. einsehen möchte, dann sollten Sie Duplikate bzw. Kopien besorgen. Als allerstes sollten Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung sezten, damit Sie nocheinmal die Kontoauszüge für die Jahre 2009 und 2010 erhalten. Derartige Duplikate erhalten Sie gegen Unkostenerstattung von der Bank. Anhand dieser Auszüge können zumindest die Einnahmen und Ausgaben rekonstruiert werden. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Noch-Ehemann die Unterlagen nicht "herausrücken" will, dann sollten Sie ihn schriftlich, ggf. unter Einschaltung eines Anwalts auffordern, die Belege unter Fristsetzung herauszugeben. Ihre steuerlichen Einkünfte müssen Sie dem Finanzamt nachweisen oder glaubhaft machen. Wenn dies nicht möglich ist, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen zu Ihrem Nachteil schätzen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater!
