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Ärger oder Strafe wegen Steuerbescheid?Änderung neuer Tatsache

Gefragt am 25.06.2016
16:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1763

 

Hallo,

ich habe 2014 eine Weiterbildung begonnen und diese über Meister Bafög.Die Steuererklärung lasse ich mir immer vom Verdi Lohnsteuerhilfeverein machen. Als ich diesem die Unterlagen der Bank (da Zwischenfinanzierung) ,Bescheid des BaföG Amtes und Rechnung des Lehrgangsanbieters vorlegte,meinte dieser man könne es nicht absetzen. Der Bescheid kam und die Widerspruchsfrist verging. So nun meinte er ich solle Parapraph 173 wegen Änderung neuer Tatsache angeben.Das habe ich gemacht.Heute kam die Ablehnung des Finanzamtes,dass ich es Schuld sei also grobes Verschulden.Nun ist meine Frage,ob das rechtliche Konsequenzen hat?Denn den Fehler hat ja der Verdi Mitarbeiter gemacht?Das ist Geld von 2500 Euro,dass mir durch die Hände geht. Ich habe auch den Verdi Mitarbeiter kontaktiert.Ich habe jetzt nur Sorge,dass das Auswirkungen auf den Bescheid für 2015 hat oder rechtlichr Probleme gibt.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.06.2016
16:04 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 29.06.2016
16:14 Uhr

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Beantwortet am 29.06.2016 16:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1763

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Durch die Falschberatung haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Lohnsteuerhilfeverein, welcher für solche Fälle eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben muss (welche dies ist, müssten Sie im Impressum der Internetseite des Lohnsteuerhilfevereins sehen können) ...



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