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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Reisekosten

Gefragt am 02.03.2011 20:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

ich bin Lehrer (Selbstständig) und bekomme von einer Schule ein Kilometergeld von € 0,13, bin mit dem Auto unterwegs.
Ich mache mir Gedanken ob es nicht besser ist auf dieses Geld zu verzichten und dann € 0,30 in der Steuererklärung ansetzen.
Kann man € 0,17 (Differenzbetrag) in der Steuererkärung als Reisekosten ansetzen, oder die 0,30 komplett absetzen?


Vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Als selbständiger Lehrer üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Absatz 1 Nr. 1 EStG aus. Dabei ermitteln Sie den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 3 EStG, auch Einnahme-Überschussrechnung genannt.

Das erhaltene Fahrgeld mit 0,13 Euro gehört zu Ihren Betriebseinnahmen, die 0,30 Euro gehören zu den Betriebsausgaben, d.h. Sie müssen sogar die 0,30 Euro als Betriebsausgabe ansetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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