Rechnung als Privatperson ausstellen
Gefragt am 07.01.201420:19 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2700
Ich bin in Vollzeit als Softwareentwickler angestellt.
Wenn ich zusätzlich einen Nebenjob annehme, darf ich als Privatperson für die geleistete Arbeit eine Rechnung schreiben ohne das ich mir beim Finanzamt eine Steuernummer holen muss ?
Wenn ja bis zu welchem Rechnungsbetrag ist dies möglich ? Und muss ich die Steuer auf der Rechnung ausweisen ?
20:19 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Rechnung dürfen Sie austellen, wenn Sie umsatzsteuerlich ein \"Unternehmer\" sind, d.h. eine gewerbliche oder selbständige oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben.
Diese Tätigkeit müssen Sie beim Finanzamt anzeigen und erhalten in der Regel eine eigene Steuernummer dafür.
Wenn Sie mit \"Nebenjob\" eine abhängige Beschäftigung meinen, dann ist eine Rechnungsstellung unmöglich ...
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