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Prozesskosten als Selbständiger absetzbar ?

Gefragt am 11.02.2015
09:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1863

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in 06/14 als Selbständiger einen Prozess gegen meinen Ex-Franchisegeber in der 2. Instanz verloren und musste daher die Einstiegs- & lfd. Gebühren nachträglich bezahlen -> ca. 45.000 Euro zzgl. eigene RA-Gebühren. Dafür mussten meine Frau als Arbeitnehmer & ich als Selbständiger unser Haus beleihen und dann gemeinsam einen privaten Kredtit aufnehmen (40.000 Euro). Was kann ich / was können wir - WO & IN WELCHER HÖHE - in der Steuererklärung 2014 ansetzen / absetzen? Danke für Ihren qualifizierten Tipp schon im Voraus & natürlich Ihnen alles Gute für 2015. MfG Rudi W.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2015
09:59 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.02.2015 11:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1863

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Prozesskosten und die damit im Zusammenhang stehenden Folgekosten sind nach BFH vom 01.12.1987, BStBl II 2088, 431 Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart dergestalt zusammenhängt, dass er durch sie verursacht oder veranlasst ist ...



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