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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Provision durch Vermittlung nach Drittland

Gefragt am 13.07.2010 22:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1057

Zu Sachverhalt:
Ich bin als Vermittler für ein in Deutschland ansässiges Unternehmer X tätig.
Ich vermittle die Ware nach Drittland.
Die Ware werden von dem in Deutschland ansässige Unternehmer X
nach Drittland steuerfrei verkauft.
Ich bekomme aus dem Verkauf von dem Unternehmen X meine Provision.
Die Fragen sind:
1. Wie soll ich die Rechnung dem Unternehmen X mit oder ohne MwSt. ausstellen, nach welchem § Gesetzt?
2. Welche Dokumenten bzw. Papiere für Finanzamt als Nachweis für meine Provision ich benötige?
Brauche ich
eine Originalrechnung von dem Unternehmen X für ausgelieferte vermittelte Ware,
eine Ausfuhrbestätigung von dem Unternehmen X für die ?xportierte Ware?
Ich bedanke mich im Voraus

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Weglassen oder Ändern von Angaben kann die steuerrechtliche Würdigung beeinflussen.

Der Ort der Vermittlungsleistung ist seit dem 1.1.2010 nach § 3a Abs. 2 UStG zu bestimmen. Danach wird die Leistung an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Da nach Ihrer Schilderung der Leistungsempfänger im Inland ansässig ist, liegt der Leistungsort im Inland. Der Umsatz ist damit steuerpflichtig. Sie sind verpflichtet, die Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis zu erstellen.

Die Höhe der Provision können Sie zunächst durch Ihre Rechnung nachweisen. Im Rahmen der Steuererklärung ist es möglich, daß sich das Finanzamt den entsprechenden Vertrag und eine Aufstellung der getätigten Umsätze vorlegen lassen möchte. Eine Rechnung des Unternehmens X oder gar eine Ausfuhrbestätigung ist m. E. nach nicht erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführung behiflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Nachfrage
Hallo sehr geehrter Herr Burchardt,

wir haben dir Rechnung an das in Deutschland ansässiges Unternehmen für Vermittlung der Ware nach Drittland mit 19 % MwSt. ausgestellt.
Daraufhin haben wir folgende Aussage von dem Unternehmen bekommen. „Eine Provision für Drittland wird onhe MwSt nach § 4 Nr. 5a UstG ausgestellt. „

Was ist jetzt richtig?

Besten Dank.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Voraussetzungen der §§ 4 Nr. 5a, 6 UStG erfüllt sind, ist die Vermittlungsleistung in diesem Fall wirklich steuerfrei.

Die Voraussetzungen müssen von Ihrem Vertragspartner erfüllt werden. Wenn Ihnen durch das Unternehmen bestätigt wird, daß dies der Fall ist, können Sie die Rechnung auch ohne USt-Ausweis ausstellen.

Als Nachweis reicht die Bestätigung des Unternehmens aus, daß es die Voraussetzungen für jede Lieferung erfüllt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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