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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Provision durch Nebeneinkunft steuerpflichtig?

Gefragt am 27.05.2010 20:03 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Provision durch Nebeneinkunft steuerpflichtig? , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich nebenberuflich an einem Datingnetzwerk beteiligen. Ich stelle die Domain und bekomme für jedes Mitglied, welches dort ein Abo abschliesst, eine Provision. Muss ich dafür ein eigenes Gewerbe anmelden? Benötige ich eine Unsatzsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich nebenberuflich an einem Datingnetzwerk beteiligen. Ich stelle die Domain und bekomme für jedes Mitglied, welches dort ein Abo abschliesst, eine Provision. Muss ich dafür ein eigenes Gewerbe anmelden? Benötige ich eine Unsatzsteuer ID? Wenn ja, woher bekomme ich diese? Was genau muss ich versteuern und muss ich das irgendwo melden oder einfach bei meiner Steuererklärung mit aufführen? Können Sie mir weiterhelfen?


Mit freundlichen Grüßen

C.E.

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Durch die Vermittlung der Abos erzielen Sie gewerbliche Einkünfte. Daher ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde unumgänglich. Das Gewerbeamt wird das Finanzamt über die Anmeldung informieren, das sich wiederum mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an Sie wenden wird. Dort werden steuerliche Grundfragen beantwortet.

Zu versteuern ist der Gewinn aus der Tätigkeit, d.h. der Überschuss der Provisionen über die Betriebsausgaben, die Ihnen in Zusammenhang mit Tätigkeit entstehen. Der Gewinn wird in der Steuererklärung auf Anlage G erklärt. Weiterhin ist ein Gewinnermittlung beizufügen, aus der ersichtlich ist, wie sich der Gewinn ergibt.

Umsatzsteuer wird vermutlich noch nicht erhoben, da Sie zunächst als Kleinunternehmer tätig sind. Dies ist der Fall, solange Ihr Jahresumsatz 17.500€ nicht übersteigt. Bis dahin können und brauchen Sie auch keine Umsatzsteuer-Id-Nummer beantragen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Es reicht aber ein Nebengewerbe anzumelden? Denn es ist ja nicht meine Hauptarbeit?

Rückantwort
Ja, die Anmeldung als Nebengewerbe richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Bezüglich der steuerlichen Pflichten, hat die Meldeform jedoch keine Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Dipl.-Finanzwirt (FH),Steuerberater

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