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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Private Kinderbetreuerin

Gefragt am 04.08.2011 14:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Ich bin 28 Jahre alt, habe Psychologie studiert und bin seit Anfang dieses Jahres als Kinderbetreuerin taetig. Konkret heisst das: Ich betreue mehrere Kinder (nicht zeitgleich) im Haushalt der Eltern und rechne pauschal nach Stunden ab. Dafür habe ich mich beim Finanzamt als Selbststaendig angemeldet.
Erste Frage: Wie muss ich nun meine Steuern abführen? Wegen der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG berrechne ich keine Mehrwertsteuer. Am Liebsten würde ich persoenlich mit einem Steuerberater sprechen, moechte aber keine Unsummen dafür ausgeben. Zweite Frage: Wo und wie finde ich in Frankfurt am Main einen Steuerberater der mir helfen koennte?

Vielen Dank!

Mfg

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Den ersten Schritt, die Tätigkeit dem Finanzamt anzumelden, haben Sie schon unternommen. Die Anmeldung ist Voraussetzung für ein funktionierendes Besteuerungsverfahren. Das Finanzamt wird Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Diesen müssen Sie ausgefüllt zurückgeben. Daraufhin wird Ihnen eine Steuernummer erteilt.
Im Fragebogen werden die Steuerarten Einkommensteuer/Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer abgefragt.
Da Sie Kleinunternehmerin sind, fällt das Thema Umsatzsteuer flach. Lohn- und Gewerbsteuer ist bei Ihnen ebenfalls nicht zu erheben, da Sie kein Gewerbe ausüben und keine Angestellten haben.
Folglich bleibt nur die Einkommensteuer. In dieser Hinsicht werden die zu erwartenden Einkünfte (Gewinn aus der Tätigkeit) abgefragt und eventuell Vorauszahlungen festgesetzt. Diese sind dann quartalsweise zu zahlen. Entweder Sie erteilen dem Finanzamt Einzugsermächtigung oder nehmen die Überweisungen zu den Fälligkeitsterminen selber vor.
Beachten Sie, dass bei der Einkommensteuer niemals Zahlungen gefordert werden, die zuvor nicht durch einen eindeutigen Steuerbescheid festgestezt wurden. Darin wird Ihnen der Steuerbetrag und die Fälligkeit bekanntgeben. Auch die Bankverbindung ist ersichtlich.

Ihre zweite Frage nach einem Steuerberater in Frankfurt kann ich nur allgemein beantworten. Steuerberatung ist in erster Linie Vertrauenssache. Sie sollten als Kleinunternehmerin auch nur eine kleineres Büro auswählen, da Sie in größeren Kanzleien nicht unbedingt die größte Aufmerksamkeit erwecken. Sehen Sie sich ein paar Kollegen in Ihrer näheren Umgebung an. Der Billigste ist, wie sonst auch, nicht der Beste. Letztlich muss die Chemie stimmen. Dies erfahren Sie aber nur, wenn Sie sich die Mühe machen ein paar Kollegen zu vergleichen. Grundsätzlich sollen die Steuerberater Ihre Gebühren gleichmäßig entsprechend der Gebührenverordnung erheben, sodass keine großen Unterschiede zu erwarten sind. Wenn Sie die geforderte Leistung möglichst präzise beschreiben können, kann Ihnen auch ein ungefährer Preisrahmen genannt werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für ihre Hilfe.

Ich habe vom Finanzamt eine Mitteilung der Zustaendigkeit erhalten (am 14.4.2011) aber bis jetzt keine bitte um Vorauszahlung der Steuer oder ein Datum für Faelligkeit. Was mache ich jetzt?

Die Frage bezüglich des Finden eines Steuerberaters ist etwas vage und ich hatte mir etwas mehr konkretere Hilfe gewünscht. Koennen Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

Elisabeth Fritsch

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich vermute Sie haben die Mitteilung der Steuernummer erhalten. Die Steuervorauszahlungen werden per Steuerbescheid festgesetzt. Wenn das Einkommen zu niedrig ist, unterhalb des steuerfreien Grundfreibetrages, werden keine Vorauszahlungen erhoben. Solange Sie keinen Steuerbescheide erhalten müssen Sie auch noch keine Steuern zahlen.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keinen konkreten Vorschlag zu Ihrer Steuerberaterwahl machen kann. Selbst wenn ich Ihnen ein Tipp geben könnte, müssten Sie die Entscheidung aus den geannten Gründen selbst treffen und weitere Kollegen vergleichen.
Ich könnte Ihnen im Rahmen einer Mandatierung selbstverständlich auch helfen. Die Kontaktdaten finden Sie im Profil auf dieser Seite, oder unter www.steuer-mobil.de Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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