Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Pkw dienstlich mit privater Nutzung bei Fahrtenbuch |
| Gefragt am 06.03.2011 14:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Die Abrechung der Privatnutzung erfolgt als Jahreswert genauso wie bisher. Die geänderten Verhältnisse durch den Fahrzeugneukauf ändern ab dem Zeitpunkt der Nutzung des neues Fahrzeuges die Bemessungsgrundlage für die Bewertung der privaten Nutzungsanteile. Wenn diese bisher vorab pauschal abgerechnet wurden, wird dies auch nach der Neuanschaffung geschehen. Allerdings aufgrund anderer Kostn für das Neufahrzeug. Der Restwert des Altfahrzeugs hat Auswirkung auf die bisher ermittelten Kosten des Wertverlustets, wenn der Restwert vom Buchwert abweicht. Liegt der Restwert über dem Buchwert ergibt sich ein Ertrag, der die Gesamtkosten mindert. Im umgekehrten Fall ergeben sich weitere Kosten, die den privaten Nutzungsanteil für das Altfahrtzeug erhöhen. Diese Position wird im Jahr des Verkaufs erfasst und berücksichtigt. Für das Neufahrzeug ergibt eine unabhängige Berechnung der Abschreibung, die in das Jahresergebnis einfließt. Eine Verrechnung mit Kosten für ads Altfahrzeug findet nicht statt. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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