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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Pkw dienstlich mit privater Nutzung bei Fahrtenbuch

Gefragt am 06.03.2011 14:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich führe für meinen Geschäftswagen als Angestellter ein Fahrtenbuch. Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich fiktiv mit einer Endabrechnung nach Ablauf des Jahres.

Nun zu meiner Frage:

Wie erfolgt die Abrechnung nach Veräußerung des alten und Kauf eines neuen Pkw´s?

Meine Frage zielt auf den Restwert des alten Pkw´s. Wird mir der private Nutzungsanteil auf den neuen Pkw verrechnet?, zum Zeitpunkt des Ankaufs oder nach Ablauf des Jahres oder gar nicht?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Abrechung der Privatnutzung erfolgt als Jahreswert genauso wie bisher.
Die geänderten Verhältnisse durch den Fahrzeugneukauf ändern ab dem Zeitpunkt der Nutzung des neues Fahrzeuges die Bemessungsgrundlage für die Bewertung der privaten Nutzungsanteile. Wenn diese bisher vorab pauschal abgerechnet wurden, wird dies auch nach der Neuanschaffung geschehen. Allerdings aufgrund anderer Kostn für das Neufahrzeug.
Der Restwert des Altfahrzeugs hat Auswirkung auf die bisher ermittelten Kosten des Wertverlustets, wenn der Restwert vom Buchwert abweicht. Liegt der Restwert über dem Buchwert ergibt sich ein Ertrag, der die Gesamtkosten mindert. Im umgekehrten Fall ergeben sich weitere Kosten, die den privaten Nutzungsanteil für das Altfahrtzeug erhöhen. Diese Position wird im Jahr des Verkaufs erfasst und berücksichtigt.
Für das Neufahrzeug ergibt eine unabhängige Berechnung der Abschreibung, die in das Jahresergebnis einfließt. Eine Verrechnung mit Kosten für ads Altfahrzeug findet nicht statt.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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