Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Neue Arbeitsstelle |
| Gefragt am 05.04.2011 21:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Hallo! Ab dem 01.05.2011, habe ich eine neue Arbeitstelle. Ca. 95 km von unserem (Familie)Lebensmittelpunkt entfernt. Selbst mit dem Auto wäre diese Strecke täglich nicht zu befahren. Ich muß mir eine kleine Wohung am Ort des neuen Arbeitsplatzes mieten. Dazu nun meine Fragen. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von StB Olaf Gayko (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Eckert,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. zu 1) nein, der Kündigungsgrund spielt hierfür absolut keine Rolle! Wichtig ist allein die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung durch das (neu eingegangene) Arbeitsverhältnis. zu 2) Sie können alle die von Ihnen genannten Positionen absetzen, die Verpflegungsmehraufwendungen (in Form der Pauschalen max. 24 €/Tag bei Abwesenheit von 24 Std.) können sie max. bis 3 Monate ansetzen, dies allerdings nicht jährlich, sondern nur einmalig zu Beginn. zu 3) siehe Antwort zu 2) zu 4) ja Sie können eine Freibetrag beim FA ohne Weiteres beantragen, damit Ihnen dieser auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird zu 5) Nein, Sie haben nichts vergessen! ;) Ich hoffe Ihnen, mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. MfG O. Gayko Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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