Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Nebenbeschäftigung 400€ und mehr in der Altersteilzeit |
| Gefragt am 20.03.2011 11:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Nach § 8 SGB IV gibt es in der Tat eine Hinzuverdienstgrenze. Danach ruht der Anspruch, wenn ein Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ausübt, welche die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat übersteigen. Dabei werden die Einnahme nicht zu 100% angesetzt, sondern Sie können Betriebsausgaben abziehen. Für die Feststellung der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit kann der Gewinn vereinfacht ermittelt werden: Es sind pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehbar. Sind die Betriebsausgaben höher, so ist der Abzug durch entsprechenden Nachweis möglich. Die Aufwendungen für die 400 Euro-Kraft zählen zu den Betriebsausgaben, sofern der Aufwand angemessen ist. Es ist durchaus möglich, dass z. B. die Ehefrau dne Gewerbebetrieb anmeldet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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