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Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater

Frage: Nebenbeschäftigung 400€ und mehr in der Altersteilzeit

Gefragt am 20.03.2011 11:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Guten Morgen die Damen und Herren,

ich befinde mich momentan in der Altersteilzeit( Arbeitsphase) ab dem 01.06.2011 werde ich in die Ruhephase gehen. Ich habe im Februar 2011 einen Online Shop gegründet, der momentan noch keinen Gewinn abwirft. Da ich bis zum 31.05.2013 mich in der Ruhephase befinde, wird der Onlineshop, so hoffe ich, bestimmt Gewinn einbringen.
Ich kann so Denke ich bis 400 Euro hinzuverdienen und eine Aushilfskraft auf 400 Euro beschäftigen, um die noch unbekannten Einnahmen etwas zu drücken, was ja auch noch durch andere Ausgaben wie Erstellen von AGBs, Onlineshop, und Messestand usw. etwas gedrückt wird.
Aber meine Frage ist:
Kann ich 400 Euro nebenbei in der Alterteilzeit hinzuverdienen ohne dass ich Abzüge von Lohn oder der Rente bekomme? Ist es vielleicht besser in der Altersteilzeit bis zum 31.05.2013 den Online Shop auf jemanden anders zu Übertragen der als normal Arbeitender diesen dann Steuerlich anmeldet?

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nach § 8 SGB IV gibt es in der Tat eine Hinzuverdienstgrenze. Danach ruht der Anspruch, wenn ein Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten ausübt, welche die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat übersteigen.

Dabei werden die Einnahme nicht zu 100% angesetzt, sondern Sie können Betriebsausgaben abziehen. Für die Feststellung der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit kann der Gewinn vereinfacht ermittelt werden: Es sind pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehbar. Sind die Betriebsausgaben höher, so ist der Abzug durch entsprechenden Nachweis möglich. Die Aufwendungen für die 400 Euro-Kraft zählen zu den Betriebsausgaben, sofern der Aufwand angemessen ist.

Es ist durchaus möglich, dass z. B. die Ehefrau dne Gewerbebetrieb anmeldet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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