Nebenbeschäftigung
Gefragt am 30.08.201518:34 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1967
Guten Tag,
ich bin eine Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst mit 2422,00 Bruttogehalt monatlich in der Lohnsteuerklasse 3.
Jetzt möchte ich noch eine Nebenbeschäftigung als Chorleiterin in einem Verein und als private Klavierlehrerin ausüben.
Weil es eine künstlerische Tätigkeit ist, habe ich mich bei der Künstlersozialkasse angemeldet
Meine Frage ist : Wie viel darf ich dazu verdienen , ab wann muss ich dieses Einkommen versteuern und werde ich dabei in der Lohnsteuerklasse 3 bleiben?
Ich bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
18:34 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Frau Sabelfeld,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Nach dem Sachverhalt kann Ihre künstlerische Tätigkeit als Chorleiterin steuerlich als selbständige Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG qualifiziert werden. Auch die Tätigkeit als private Klavierlehrerin kann hierunter fallen ...
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