Kategorie: Sonstige Frage an Steuerberater |
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Frage: Mietwohnung am Arbeitsplatz |
| Gefragt am 11.05.2010 12:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Ich werde demnächst für ein Projekt 350 km von meinem jetzigen Wohnort arbeiten. Mein Arbeitgeber will mir die Miete (inkl. Nebenkosten) und Heimfahrten steuerfrei (für mich) erstatten. Muss der Arbeitgeber selbst diese Ausgaben (pauschal) versteuern oder kann er sie als Betriebsausgaben absetzen? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten steuerfrei erstatten, vgl. hierzu § 3 Nr. 16 EStG und R 43 LStR bzw. R 9.11 LStR 2008. Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb seines Wohnortes beschäftigt ist und am Beschäftigungsort oder in dessen Umgebung aus beruflichen Gründen eine zweite Unterkunft unterhält. Die notwendigen Mehraufwendungen können als Werbungskosten abgezogen werden, soweit sie nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden R 9.11 Abs. 10 LStR 2008). Der Arbeitgeberersatz mindert den steuerlichen Aufwand des Arbeitnehmers. Die hierbei entstehenden Lohnkosten sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" lesen! |
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